In Deutschland ist die Kirche für die meisten Christen nur noch ein langweiliger Ort. Es verlaufen sich nur noch wenige Gläubige in die Gotteshäuser. Doch damit nicht genug, hat jetzt eine Frau aus dem Taunuskreis gegen die Kirchenglocken geklagt. Besser gesagt, gegen das Läuten der Glocken. Sie wohne in unmittelbarer Nähe und fühlt sich durch das Glockenläuten belästigt. Nur einmal in der Woche sonntags, läuten die Glocken der Kirche. Aber der Frau war wohl das eine Mal schon zu viel des Guten. Die Kirche solle gefälligst aufhören, die Kirchenglocken zu läuten, war ihre Forderung.
Die Glocken läuten seit 1951
Gott sei Dank, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage der Frau abgewiesen. Als Begründung gab das Gericht an, sie hätte keine Ansprüche darauf, das zu fordern. Denn das Läuten der Kirchenglocken, unterliegt der, im Grundgesetz verankerten, Religionsfreiheit. Außerdem läuten die Glocken nur sonntags morgens für 10 Minuten und sie haben einen sakralen Charakter. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Lautstärke der Glocken, unter den festgelegten Lärmschutzgrenzwerten liegt. Eine Lärmbelästigung kommt somit nicht in Frage und außerdem, läuten die Kirchenglocken seit 1951 an dieser Stelle. Die Klägerin zog aber erst 2001 in die Nähe der Kirche und hat sich somit freiwillig und selbst in diese Lage gebracht. Rechtsanwalt Ullmann geht in einem Video auf diesen skurrilen Fall ein.
[…] und das mit guten Erfolgsaussichten. Der Artikel 4 des Grundgesetzes, schützt nicht nur die Religionsfreiheit der Muslime in Deutschland. Er schützt auch die Religionsfreiheit der Nicht-Muslime, sich nicht […]