Kopftuchverbot: EU sagt OK – aber …

Für die Einen ist es eine Kopfbedeckung und für die Anderen ein Zeichen religiöser Zugehörigkeit. Das Kopftuch ist ein ständiger Streitpunkt, denn im christlichen Europa ist es nicht immer gern gesehen. Viele in unserer Gesellschaft fordern ein Kopftuchverbot. Schaut man nach Iran, ist es einem schon bewusst, dass es ein Zeichen der Unterdrückung sein kann. Doch nicht jede muslimische Frau trägt das Kopftuch unfreiwillig. Und so kommt es in Deutschland sehr oft, und immer öfter, dazu, dass Muslima Kopftücher bei der Arbeit tragen wollen. Aus Sicherheitsgründen oder wegen persönlichen Gründen des Arbeitgebers, ist das nicht immer möglich.

Kopftuchverbot und warum der EUGH es erlaubt
Bildquelle: Gina Sanders

Darf der Chef das Kopftuch verbieten?

Wenn du eine Schülerin bist, darf der Lehrer Kopftücher, laut Rechtsanwalt Walter, nicht verbieten. Anders ist es aber bei der Lehrerin selbst. Der europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber unter Umständen ein Kopftuchverbot aussprechen dürfen. In unserem Beispiel geht es um einen Fall in Belgien. Einer Muslima hatte man untersagt, ein Kopftuch auf der Arbeit zu tragen. Als sie angeboten hatte eine alternative Bedeckung für den Kopf zu tragen, durfte sie auch das nicht. Daraufhin klagte sie. Der EUGH entschied: Kopftuchverbot ja, aber nur wenn alle religiösen Ethnien in der Firma, ihre Symbole nicht zeigen dürfen. Rechtsanwalt Mingers erklärt im folgenden Video, wann, wie und unter welchen Bedingungen.

Rechtsanwalt Markus Mingers – Kopftuchverbot auf Arbeit rechtens! (neue Entscheidung)

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