Du stehts morgens auf und fühlst dich hundeelend, wie man so schön sagt. Ganz klar, zur Arbeit kannst du so nicht gehen. Also, auf zum Arzt und der stellt dir evtl. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Was übrigens der korrekte Begriff ist für einen, vom Arzt ausgestellten und sogenannten, Krankenschein (oder auch gelber Schein bzw. amüsant gelber Urlaubschein). Denn es ist so, dass du zwar krank sein kannst, aber trotzdem arbeiten musst. Mit einem gebrochenen Finger, bist du gerade nicht ganz so gesund, aber zum Akten sortieren reicht es.
Mit Fieber sollte man grundsätzlich nicht arbeiten gehen, doch du bist arbeitsfähig, wenn du zB nur Schnupfen hast. Es hängt immer ganz von deinem Beruf ab. Man kann auf jeden Fall sehr viel falsch machen, wenn man nicht zur Arbeit sondern zum Arzt geht, um sich einen Krankenschein zu holen. Angefangen mit der Frist diese beim Arbeitgeber einzureichen, bis hin zur Frage: Darf ich raus gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Wichtig ist auch: Was steht im Arbeitsvertrag?
Gesetzlich vorgegeben ist, man soll den Krankenschein innerhalb der nächsten 3 Werktage beim Chef einreichen. Doch es kann auch sein, dass in deinem Arbeitsvertrag steht, dass dies am ersten Tag passieren muss. Viele sind sich auch nicht ganz sicher, ob sie eine dritte Person schicken können, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb abzugeben. Und was gibt es noch zu wissen und zu beachten? In einem Video von Rechtsanwalt Bredereck erklärt er dir, worauf du achten musst, wenn du vor hast dir einen Krankenschein zu holen. Übrigens, ja, du kannst nicht nur jemand anderen schicken, du kannst sogar die Krankmeldung einscannen und per E-Mail versenden.
[…] zur Zeit, ist jeder kleine Schnupfen gleich einen Krankenschein wert. Viele machen sogar täglich einen Corona-Test, in der Hoffnung das er symptomlos positiv ist. […]