Im Wahlkampf kochen schonmal die Emotionen hoch. So auch bei Wolfgang Kubicki vor der Niedersachsen-Wahl. Der FDP-Politiker bezeichnete Präsident Recep Tayyip Erdogan als kleine Kanalratte im Zusammenhang mit dessen Flüchtlingspolitik. Das Echo ließ nicht lange auf sich warten und schon erstattete Erdogan Anzeige gegen Kubicki. Die Anzeige selbst reichte der Kölner Rechtsanwalt Mustafa Kaplan ein im Namen des türkischen Präsidenten. Dieser fühlt sich nämlich in seiner Ehre verletzt und das natürlich zurecht. Auch wenn ein Politiker gut einstecken können muss, hat Kubicki sich wohl ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Droht dem FDP-Politiker nun der Entzug der Immunität?
Auch wenn Wolgang Kubicki seine Wortwahl mit den folgenden Worten verteidigte, schwingt dabei eine gute Portion Sarkasmus mit. Zitat: „Eine Kanalratte ist ein kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt.„, so Kubicki. Doch nicht nur diese Beleidigung steht im Raum. Es geht auch um die angeblich unwahren Aussagen, Erdogan nutze die Flüchtlinge als Druckmittel. Im folgenden Video geht Rechtsanwalt Miegel auf diesen brisanten Fall ein. Er erklärt, ob der Deutsche Politiker nun seine Immunität verliert oder nicht. Die Frage ist doch: Ist Kanalratte eine Beleidigung?