Zur Zeit gehen viele Unternehmen pleite, wegen der hohen Energiekosten. Für diese Fälle gibt es eben keine Umlage und auch keine echte Hilfe vom Staat. Nun flattert eben die Kündigung wegen Insolvenz rein und was jetzt? Bekomme ich jetzt etwa keine Abfindung von meinem Arbeitgeber, weil die Firma insolvent ist? Rechtsanwalt Bredereck ist sich sicher, dass du eine Abfindung bekommen kannst. Wenn du denkst, bei einer Insolvenz macht eine Kündigungsschutzklage keinen Sinn, dann schau mal das folgende Video.
Warum du trotzdem klagen kannst
Vielleicht denkst du, dich loszuwerden ist für ein Unternehmen ganz einfach, eben wegen der Insolvenz. Doch so einfach ist das nicht, denn es gibt Verpflichtungen die weiterhin bestehen. Zitat: Sie können gegen eine Kündigung wegen Insolvenz, genau wie bei allen anderen Kündigungen, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Auch hier gilt die dreiwöchige Frist von der Zustellung der Kündigung – wie bei jeder anderen Kündigung auch. Klagen sollten Sie, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen – auch auf Urlaubsentgelt, betriebliche Altersversorgung usw.. In diesen Fällen reicht man eine Kündigungsschutzklage ein, um später, wenn es dazu kommt, dass die Gläubiger ausgezahlt werden, auch zum Zuge zu kommen. Quelle: Gansel-Rechtsanwälte