Karl Lauterbach symbolisiert momentan ein Fähnchen im Wind besser, als es Jens Spahn je konnte. Hat Spahn seine Meinung noch von Quartal zu Quartal geändert, macht der amtierende Gesundheitsminister das von heut auf morgen. Mehr dazu, weiter unten. Erstmal soll es darum gehen, dass der Herr Minister an die Länderchefs appelliert hat. Er fordert von ihnen, dass sie die Hotspot-Regelung dazu nutzen, die Corona-Maßnahmen zu verlängern. Rechtsanwalt Mingers kann es kaum fassen und bezeichnet Karl Lauterbach, als ahnungslos in Sachen Jura. Dabei hat so ein Minister einen ganzen Beraterstab, doch ein Jurist scheint wohl nicht dabei zu sein.
Lauterbach fordert eine erneute Übergangsregelung
Es hat eine Konferenz aller Gesundheitsminister stattgefunden, an der auch Lauterbach teilgenommen hat. Bei diesem Treffen hat man festgestellt, dass die kürzlich beschlossenen Maßnahmen einen Fehler enthalten. Sie lassen nämlich nicht zu, dass es eine erneute Übergangsregelung aller Maßnahmen geben kann. Quasi, die willkürliche erneute Verlängerung über den 02.04. hinaus, so wie es einige Bundesländer gefordert haben. Doch so geht es nicht, sagt Anwalt Mingers zu dem Gesetzes-Hick-Hack der Bundesregierung. Das Infektionsschutzgesetz selbst, lässt eine erneute Übergangsregelung nicht zu. Doch wer wäre Karl Lauterbach, wenn er nicht noch einen Tipp für seine Kollegen parat hätte?!
Rät der Gesundheitsminister zu Gesetzesbruch?
Er plädiert darauf, die Länder sollten doch von der Hotspot-Regelung gebrauch machen. So könnte man wohl die Corona-Maßnahmen weiterführen, so wie es Hamburg und Meck-Pomm machen. Dabei hätte Lauterbach nur mal einen Blick in sein Gesetz werfen müssen, denn es gibt zwei Voraussetzungen für diese Regelung. Wir haben bereits in einem früheren Beitrag darüber berichtet. Die eine Voraussetzung ist, die drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten. Die zweite Voraussetzung ist, eine Virus-Variante mit einer signifikant höheren Pathogenität. Das Virus muss sozusagen in der Lage sein, eine schwere Erkrankung auszulösen. Doch die Omikron-Variante ist so ziemlich das Gegenteil. Aus diesem Grund muss Karl Lauterbach wohl seinen Tipp juristisch nochmal überdenken.
Video: Rechtsanwalt Markus Mingers – Karl Lauterbach: Verlängerung der Maßnahmen mithilfe von „Hotspot-Regel“?
Erneut Showtime für Lauterbach bei Lanz
Karl Lauterbach hatte mal wieder einen Lanz-Fernsehauftritt, in dem er sein „Expertenwissen“ zum Besten gab. Ich will nicht auf die gesamte Sendung eingehen, aber ein paar Abschnitte waren doch sehr interessant. Diese werden gerade bei Twitter diskutiert und die Leute sind entsetzt, und auch sauer auf den Gesundheitsminister.
Lauterbach twitterte am 04.06.22:
Eine Tag später bei Lanz sagt er aber genau das Gegenteil
Lauterbach will auch eine vierte Impfung, verpflichtend für alle Menschen ab 60. Eine solche Impfpflicht wäre aber auch rechtlich fraglich, genau wie die Allgemeine. Er argumentiert mit einer möglichen Überlebensrate von 80 %, in dieser Altersgruppe.
Er will unbedingt diese oder irgendeine Pflichtimpfung, aus welchen Gründen auch immer. Es kommt ein wenig so rüber wie: Wenn schon die Maßnahmen fallen, will ich wenigstens ein bisschen gewinnen. Vielleicht hat ihm das aber auch ein kleiner Teufel ins Ohr geflüstert, wer weiß das schon.
Ein weiteres Video eines Anwalts über die Entscheidung von Karl Lauterbach bei Lanz