Rein zufällig habe ich gestern noch mit meiner Frau gesprochen, dass in unserem Rathaus weiter die Maske Pflicht ist. Ich sagte: Wie jetzt? Das ist doch eine staatliche Einrichtung und die Pflicht ist aufgehoben. Kann der Staat trotz Freiwilligkeit, über das Hausrecht weiter an dieser Maskenpflicht festhalten? Oder gilt das nur für Angestellte und nicht für Besucher? Wie wir schon berichteten, ist seit der letzten Regeländerung das Chaos komplett. Doch wie sieht es der Anwalt und können Einrichtungen wie Rathäuser, Bibliotheken, Unis und Schulen, weiter die Maske anordnen? Rechtsanwalt Mingers geht auf diese Frage ein und erklärt, wie es rechtlich darum bestimmt ist.
Video: Rechtsanwalt Markus Mingers – Pflicht zur Maske in Schulen, Unis & Bibliotheken (über Hausrecht?)
Der Unterschied bei zivilem- und öffentlichem Recht
Bist du ein privater Unternehmer, dann darfst du nach Zivilrecht die Maske weiterhin anordnen. Du darfst auch anordnen, dass in deinem Unternehmen nur Menschen mit Schuhgröße 44 Zugang haben. Das steht dir frei als Geschäftsführer im privaten Raum – doch gilt das auch für öffentliche Einrichtungen? Laut RA Mingers muss in öffentlichen bzw. staatlichen Einrichtungen ein Gesetz die Maskenpflicht anordnen. Das Verhältnis zwischen Staat und Bürger ist eben ein grundsätzlich anderes, als zwischen Bürgern untereinander. Und seitdem das Infektionsschutzgesetz sagt: Die Maske ist keine Pflicht mehr, ist sie das auch nicht mehr in Einrichtungen des Staates.