Vor kurzem hat man eine Ärztin aus Garmisch-Partenkirchen zu einer 2 jährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie soll insgesamt 309 Mal eine falsches Maskenattest ausgestellt haben. Falsch waren diese Atteste eigentlich nur, weil die Diagnose per Telefon kam. Völlig überzogen dieses Urteil und es soll wohl einen bestrafen und viele erziehen. Doch jetzt kommt ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht in Bayern. Dieses besagt, dass ein Maskenattest das der Arzt oder die Ärztin am Telefon ausstellt, rechtens ist! Wie passt das nun mit dem Gerichtsurteil von 2 Jahren, bei der oben genannten Ärztin zusammen? Ist das nicht so ähnlich wie, unschuldig im Gefängnis? Müsste man dieses Urteil nicht aufheben?
Telefonische Krankmeldungen sind ja auch rechtens
Seit kurzem ist eine telefonische Krankmeldung auch rechtens. Warum sollte also ein telefonisches Maskenattest nicht genauso erlaubt sein? Rechtsanwalt Mingers geht auf dieses Thema in seinem neuen Video ein. Er ist zwar der Meinung, dass jetzt alle deutschen Gerichte so entscheiden in Zukunft. Aber es geht schon in eine gute und richtige Richtung. Ich persönlich empfinde es als Skandal! Die eine Ärztin muss ins Gefängnis und in anderen Ecken Deutschlands ist das komplett anders. Ein Maskenattest in Bayern ist doch nichts anderes als in Garmisch-Partenkirchen. Liegt alles in Deutschland.
Richter Schleif und Rechtsanwalt Mingers kommentieren die Verurteilung einer Ärztin zu 2 Jahren wegen angeblich falschen Maskenattests
Und Neuigkeiten bei Maskenattesten aus dem Internet
Impfpflicht: Strafverfolgung wegen Attesten aus dem Internet