Die Maske ist für viele der tägliche Begleiter geworden und manche tragen sie sogar nach wie vor allein und unter freiem Himmel. In Schulklassen ist die Maske komplett verschwunden, mal abgesehen von so manchem Lehrer. So frei Schulklassen jetzt auch zu sein scheinen, die Maskenpflicht in Schulbussen soll aber bestehen bleiben. Der öffentliche Personennahverkehr besteht zwar immer noch auf eine Maske, aber ein Schulbus ist in der Regel nicht der öffentliche Personennahverkehr. Schließlich befördert ein Schulbus nicht jedermann sondern nur eine homogene Gruppe von Menschen. Trotzdem ziehen manche Bundesländer die Maskenpflicht in Schulbussen einfach weiter durch. Was im Grunde, wie so viele Dinge in der Corona-Zeit, komplett unverständlich ist. Saßen die Schüler doch eben noch gemeinsam ohne Maske im Klassenraum.
Schulbusse sind kein ÖPNV
Viele Juristen und auch der Rechtsanwalt Mingers, halten die Maskenpflicht in Schulbussen für rechtswidrig. Dazu kommt noch, in Reisebussen gilt diese Regel nicht, da es sich hierbei nicht um den ÖPNV handelt. Da muss man erstmal um zwei Ecken denken. Es gab und gibt wirklich viele schlecht durchdachte Regelungen in den letzten 2 Jahren. Und seit dem 02.03.22 darf jedes Bundesland hantieren wie es will in Sachen Corona. Doch wenigstens bei einer Sache können sich doch mal alle einig sein. Immerhin ist in NRW kein anderes Virus als in Bayern oder in Schleswig-Holstein. Mir graut es schon vor dem 23.09.22, wenn die lockere Zeit wieder zur Neige geht. Sicher lassen sich unsere Regierenden, neben Maskenpflicht in Schulbussen, wieder viele wundersame Regeln einfallen.