Erinnert ihr euch noch an den Fall des Weimarer Richters, der sich wagte den Pfad des Narratives zu verlassen und ein Maskenurteil sprach? Er hatte gerichtlich veranlasst, die Maskenpflicht an zwei Schulen aufzuheben. Es folgte Hausdurchsuchung und eine Anklage wegen Rechtsbeugung. Bis heute beschimpft man ihn als Querdenker und Schwurbelrichter und ja, was will man in Deutschland noch anderes erwarten?! Im folgenden Video, geben Richter Schleif und Rechtsanwalt Mingers ihre Meinung zu dem Fall ab. Beim Weimarer Maskenurteil hätte man auch ohne eine Anklage in diesem Ausmaß auskommen können, so Richter Schleif. Bei einer Rechtsbeugung muss schon etwas mehr passieren, als eine widersprüchliche Maskenbefreiung an Schulen.

Maskenurteil: Weimarer Richter vor Gericht
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