Mietkaution: Darf der Vermieter sie einfach einbehalten?

Die meisten Menschen in Deutschland, wohnen nicht in ihrer ersten Wohnung und auch nicht in ihrer Letzten. So Leute wie ich zum Beispiel, sind in 20 Jahren 12 Mal umgezogen und fast immer gab es Probleme mit der Kaution. Sehr oft ging es um kleine Mängel an der Wohnung, die nach jahrelanger Benutzung eben entstehen. Gerätst du dann noch an einen miesen Hauseigentümer, kann er dir dein Leben schon richtig schwer machen. Bei mir kam es mal vor, dass beim Auszug einfach behauptet wurde – „Die Küche stand schon in der Wohnung!“. Dabei hatte ich sie von meiner Mutter geerbt, doch leider war es mir nicht möglich, dies zu beweisen. Und so ist die Mietkaution tatsächlich komplett für die Küche draufgegangen, weil ich das alte Ding beim Auszug abgerissen hatte. Im folgenden Video erklärt dir Rechtsanwalt Bredereck, ob und wann der Vermieter die Kaution einbehalten darf, oder eben nicht.

Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Wann darf der Vermieter die Mietkaution verrechnen?

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Ein Gerichtsurteil bringt es auf den Punkt

Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin, darf der Vermieter die Mietkaution nicht anfassen! Denn das Geld dient der Sicherung seiner Ansprüche, wenn er sie durchsetzen kann. Aber bis dahin heißt es: Finger weg! Das gilt sogar über die Mietzeit hinaus, also nach der offiziellen Beendigung des Mietverhältnisses. Es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtkräftig festgestellte Forderungen. Dann kannst du natürlich nichts dagegen machen, denn dazu dient die Mietkaution ja – zur Sicherung der berechtigten Ansprüche des Vermieters.

Sollte sich der Vermieter aber dennoch unrechtmäßig an der Kaution vergreifen, dann hat der Mieter die Möglichkeit das Geld gerichtlich zurückzufordern. Auch eine einstweilige Verfügung, wäre in so einem Fall durchsetzbar. Was du aber unbedingt vermeiden solltest: Komm nicht auf die Idee, die letzten 3 Monatsmieten nicht zu bezahlen mit der Aussage – „Kann sich der Vermieter ja von der Mietkaution nehmen“. Einerseits kommen bei Schäden in der Mietwohnung, die Kosten nachträglich sowieso auf dich zu, und andererseits haben wir doch bei RA Bredereck gelernt: Der Vermieter darf das Geld nicht anfassen! 😉

Die Mietkaution kann man auch Anderen überlassen

Wie ich oben bereits geschildert habe, bin ich schon sehr oft umgezogen in meinem Leben. Sehr oft hatte ich nicht nur das Problem bei der Rückzahlung der Mietkaution durch den Vermieter. Auch sehr oft, war die Kaution für so manche Bude so hoch, dass ich mir nicht nur 1 mal eine Traumwohnung abschminken musste. Als wir in das Haus eingezogen sind in dem wir jetzt leben, war die Mietkaution auch riesig und eigentlich nicht zu stemmen für uns.

Doch dann bin ich auf einen Anbieter gestoßen, der für dich in eine Mietbürgschaft geht. Du zahlst eine kleine Rate jeden Monat, aber die Mietkaution ist bezahlt – unzwar komplett und mit Bürge sozusagen. Was Besseres konnte mir ehrlich gesagt gar nicht passieren und der Vermieter war sofort happy. Bei Kautionsfrei.de zahlst du z.B., bei einer Kaution von 2000 Euro, einen monatlichen Beitrag von 7,83 Euro. Ich muss schon sagen, so macht mieten Spaß!

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