Rechtsanwalt Markus Mingers – Ist der Muezzinruf rechtlich haltbar?
Noch bevor man die Kölner Ditib Moschee gebaut hat verpflichtete sich die Ditib-Gemeinde, keinen hörbaren Muezzinruf erklingen zu lassen. Doch die parteilose Bürgermeisterin Reker startete einen Modellversuch, und nun ruft der Gebetsrufer. Das passt nicht jedem im Land und man plant bereits Klagen dagegen, und das mit guten Erfolgsaussichten. Der Artikel 4 des Grundgesetzes, schützt nicht nur die Religionsfreiheit der Muslime in Deutschland. Er schützt auch die Religionsfreiheit der Nicht-Muslime, sich nicht von islamisch-religiösen Bekundungen belästigen lassen zu müssen. Negative Religionsfreiheit genannt. Der Muezzinruf könnte also schneller als die Ditib-Gemeinde es denkt, wieder verstummen.

Und es gibt noch weitere Probleme
Ein weiteres Gesetz könnte dafür sorgen, dass der Gebetsruf in Zukunft wieder verstummt. Artikel 14 des Grundgesetz schützt das Eigentum in Deutschland. Durch den Muezzinruf kann es sein, dass die Immobilien und Grundstücke in der Gegend stark an Wert verlieren. Joachim Steinhöfel sprach dieses Thema in der BILD an und schrieb eine Kolumne darüber. Er geht außerdem davon aus, dass dies nur der Anfang ist. Muslime könnten weitere Anträge in anderen Städten stellen, den Muezzinruf zu genehmigen. Rechtsanwalt Mingers hält das für juristisch falsch und für politisch gefährlich. Immerhin leben in Köln sehr viele Muslime und warum sollten sie dann nicht auch, wie die Glocken der Kirche, einen Muezzinruf ausführen dürfen?!