Nachweisgesetz: Was du beachten musst

Immer wenn eine neue Regierung das Zepter des Landes in Händen hält, kommen auch viele neue Gesetze. Als hätten wir nicht schon genug Gesetze in Deutschland, ist ab dem 01.08.2022 das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz, müssen Arbeitgeber viele neue Dinge beachten. Es könnten sonst pro Arbeitsvertrag immense Bußgelder die Folge sein. Rechtsanwalt Ullmann geht im folgenden Video auf das neue Nachweisgesetz ein. Er erklärt was es ist und was Arbeitgeber ab jetzt zu beachten haben, wenn sie einen Arbeitsvertrag ausstellen.

Rechtsanwalt Lars Ullmann – Das neue Nachweisgesetz 2022

Videoquelle: https://www.youtube.com/watch?v=BUKtpUrqtNg

Was du als Arbeitgeber beachten musst auf einen Blick

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  2. Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und Zeitpunkt dessen Beendigung,
  4. Dauer einer gegebenenfalls vereinbarten Probezeit,
  5. Arbeitsort oder, wenn der/die Arbeitnehmer/-in nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort arbeiten soll, Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  6. kurze Charakterisierung oder Beschreibung der von dem/der Arbeitnehmer/-in zu richtenden Tätigkeiten,
  7. Zusammensetzung und Höhe des Entgelts, einschließlich etwaiger Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie sonstiger Entgeltbestandteile, deren Fälligkeit und Auszahlungsbedingungen,
  8. vereinbarte Arbeitszeiten, einschließlich etwaiger Schichtsysteme, der Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und Pausenzeiten sowie ggf. Angaben zur Rufbereitschaft,
  9. Dauer des Jahresurlaubs,
  10. ggf. Anspruch auf Pflichtfortbildungen oder sonstige vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen,
  11. Informationen über den Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung, sofern angeboten,
  12. die jeweiligen Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage,
  13. Hinweis auf die für Kündigungen erforderliche Schriftform und
  14. allgemeiner Verweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und sonstige Regelungen.

Quelle: Simmons-Simmons.com

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