Millionen Menschen in Deutschland gehen einer Nebentätigkeit nach, um ihre Finanzen aufzubessern. Es kommt häufig vor, dass der Hauptlohn allein nicht zum leben reicht. Nebenjobs sind daher oft eine unumgängliche Maßnahme, sein Konto in den schwarzen Zahlen zu halten. Viele Angestellte mit einem Hauptjob, gehen einer Nebentätigkeit nach, wie zum Beispiel einen Onlineshop betreiben, Kellnern oder als Reinigungskraft in den Abendstunden Kaufhäuser putzen. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Nebenjobber verdoppelt und sicher nicht, weil die Leute plötzlich viel lieber arbeiten, statt den Abend mit den Lieben zu verbringen.
In dem folgenden Video geht der Rechtsanwalt Pascal Croset auf die Frage ein, ob dein Arbeitgeber einfach so, deinen Nebenjob verbieten kann.

Ohne Genehmigung – keine Nebentätigkeit? Gibt es Beispiele?
Es gibt einen Fall, der im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde. Eine Lehrerin hatte einen Nebenjob ausgeführt ohne eine Genehmigung ihres Arbeitsgebers einzuholen.
Ein weiterer Fall, ist der Fall des Polizisten Gusmann, der eine Genehmigung für seine Nebentätigkeit hatte. Der Arbeitgeber schränkte diese ein. Wie man nachlesen kann, gab es bereits Fälle in denen ein Arbeitgeber erfolgreich eine Nebentätigkeit verbieten konnte. Doch wann oder unter welchen Umständen, darf mein Chef meine Nebentätigkeit verbieten? Grundsätzlich ist es doch so, dass es dem Arbeitgeber überhaupt nichts angeht, was du in deiner Freizeit machst. Dennoch gilt: In der Regel steht im Arbeitsvertrag, ob und wie Arbeitnehmer den Chef über Nebentätigkeiten informieren müssen und ob sie dafür eine Genehmigung brauchen.