Neue Corona Regeln – erklärt vom Anwalt

Jetzt geht es den Ungeimpften endgültig an den Kragen. Die Ampel Koaltion hat die Corona-Regeln verschärft. Das sogenannte Infektionsschutzgesetz hat man wieder mal angepasst. Nicht etwa angepasst an den Hospitalisierungen, wie einst angekündigt. Die Politiker in Berlin haben die Maßnahmen dahingehend verschärft, dass es die Ungeimpften möglichst schwer haben im Leben. Seit fast 2 Jahren wird den Menschen das Leben mit Lockdowns vermiest, aber jetzt ist es nur noch purer Zwang. Man könnte meinen, es geht gar nicht um die Bekämpfung einer Krankheit. Es geht einzig und allein darum, dass möglichst alle sich impfen lassen.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck beruhigt mit „Keine Panik“

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Neue Corona Regeln auf einen Blick:

Ganztägige Ausgangsbeschränkungen für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die über keinen 2-G-Nachweis verfügen

Der Ninja-Pass ist im Hinblick auf Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, einem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Dieser gilt in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche.

Der Bund erlässt Mindeststandards, regional können in Bundesländern strengere Regeln erlassen werden

Für Betriebsstätten des Handels und zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt eine „2-G-Pflicht“. Davon ausgenommen sind Betriebsstätten, die der Grundversorgung und der Befriedigung weiterer zentraler Bedürfnisse dienen. In geschlossenen Räumen haben Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske zu tragen.

In Betriebsstätten des Gastgewerbes gilt wie bisher die „2-G-Pflicht“. Ausgenommen sind weiterhin Betriebsstätten, die der Versorgung in bestimmten Einrichtungen befindlicher Personen dienen sowie die Abholung vorbestellter Speisen und Getränke. Bei der Abholung vorbestellter Speisen und Getränke ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.

Der Zugang zu nicht öffentlichen Sportstätten ist weiterhin nur Personen mit 2-G-Nachweis gestattet.

Das Betreten des Arbeitsortes ist weiterhin nur nach Vorlage eines 3-G-Nachweises zulässig. In epidemiologisch besonders ungünstigen Bereichen und im Umgang mit vulnerablen Personengruppen besteht eine grundsätzliche 2-G-Pflicht. Eine Alternative hierzu ist der Nachweis eines PCR-Tests in Kombination mit dem durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske.

Davon ausgenommen sind:

Geimpfte und Genesene werden so weit wie möglich von Beschränkungen ausgenommen

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von den Beschränkungen ausgenommen

Schwangere Frauen sind von der 2-G-Regel ausgenommen, sie können stattdessen einen PCR-Test erbringen

Ausnahmegründe zum Verlassen der Wohnung ohne 2-G-Nachweis sind:

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

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Stefanie Friedrich
21. November 2021 21:25

Neulich hat mich ein Freund gefragt: Wenn ich als Genesener einen positiven Test habe, hab ich dann einen Genesungsdurchbruch? Oder wenn man als Geimpfter positiv getestet wird, gilt man dann nicht mehr als immunisiert? Ist doch eine berechtigte Frage würde ich sagen.

In dem folgenden Video geht Rechtsanwalt Alexander Bredereck darauf ein, wann man als Genesener gilt.

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