Millionen Autofahrer hatten schon einen Strafzettel bekommen, weil sie versucht haben kostenlos zu parken. Sie haben einfach keinen Parkschein gezogen und auf ihr Glück gehofft. Doch was ist eigentlich, wenn der Parkautomat kaputt ist und keine Parkscheine ausspuckt? Darf ich dann etwa kostenlos parken, auch wenn eine Parkscheinpflicht besteht? Besonders Fahranfänger haben diese Frage immer wieder, denn Erfahrungen kommen erst mit der Zeit. Wer nicht so lange warten will, kann sich jetzt hier die Antwort darauf abholen. Darf ich also kostenlos parken, wenn der Parkautomat defekt ist oder ist das nicht erlaubt?
Wenn der Parkautomat mein Geld nicht nimmt
Hin und wieder kommt es vor, dass es nicht möglich ist ein Parkticket zu ziehen. Entweder der Parkautomat schluckt meine Münze nicht, oder das Geld ist nicht klein genug. Nicht jeder Automat nimmt Geldscheine an! Ein Gericht entschied, dass du in diesem Fall für Ersatzgeld bzw. Kleingeld sorgen musst. Sonst parkst du nicht kostenlos, sondern „illegal“. Die Folge ist ein Strafzettel oder im schlimmsten Fall, der Abschleppdienst. Wie teuer sowas ist, kennen ja sehr viele Autofahrer zur Genüge. Sollte aber auch das Ersatzgeld nicht funktionieren und kein Ersatz-Parkautomat in der Nähe sein, musst du nichts zahlen.
Die Höchstparkzeit als Richtwert
Auch wenn der Parkautomat von Anfang an einen Defekt anzeigt, ist es nicht getan mit einem Zettel in der Windschutzscheibe. Denn das bedeutet ja, du kannst so lange parken wie du willst. In diesem Fall darfst du nur die Höchstparkzeit in Anspruch nehmen, und eine Parkscheibe ersetzt sozusagen den Parkschein. Wie hoch diese Parkzeit ist, steht in keinem Gesetz. Also kann die Zeitspanne von Parkplatz zu Parkplatz variieren. In der Regel informiert ein Schild, wie hoch die Höchstparkzeit ist. Rechtsanwalt Ullmann geht in einem Video auf die Rechte und Pflichten ein, wenn der Parkautomat mal wieder dein Geld nicht nehmen will.