Es ist sicher ein Fall, der nicht jeden Tag auf dem Tisch eines Anwalts landet. Ein Ehepaar erleidet einen dramatischen Schicksalsschlag, der jeden treffen kann und das jederzeit. Der Mann erlitt einen Schlaganfall und kam ins Krankenhaus. Als die Ehefrau sich beim Arzt über den Gesundheitszustand ihres Mannes erkundigen wollte, bekam sie keine Auskunft wegen einer fehlenden Patientenverfügung. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und sie gilt sogar, bis über den Tod hinaus. Jetzt denkst du sicher: Wie bitte? Ich bin der Ehepartner und mir steht doch wohl eine Auskunft über den Gesundheitszustand meines Ehepartners zu! Rechtsanwalt Amberg, klärt in einem neuen Video darüber auf, dass genau das ein weitverbreiteter Irrglaube ist und was bei der Gesundheitsfürsorge zwischen Ehepartnern so wichtig ist.
Video: Rechtsanwalt Matthias Amberg – Patientenverfügung – Gesundheitsfürsorge zwischen Ehegatten
Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist
So lange man jung ist und stark, denkt man eigentlich nicht daran. Man fühlt sich unbesiegbar und wozu braucht man schon eine Patientenverfügung? Was soll mir denn groß passieren, wenn ich auf mich acht gebe?! Doch einen Schlaganfall zum Beispiel, kann man nicht vorhersagen und auch nicht verhindern. Man kann das Risiko verringern, einen solchen Apoplex (Fachbegriff) zu erleiden, indem man sich gesund ernährt und Sport macht. Aber auch völlig gesundlebende Menschen die viel Sport treiben, können einen Schlaganfall bekommen. Von jetzt auf gleich ist alles anders und mit ein wenig Pech, kann man nicht mal mehr sprechen oder gestikulieren. Im schlimmsten Fall, liegt man im Koma und wird künstlich am leben gehalten. Wenn in so einem Fall eine Patientenverfügung nicht vorliegt, dann wiegt die ärztliche Schweigepflicht höher als die Ehe.
Einem Ehegatten darf der Arzt keine Auskunft geben, wenn keine Patientenverfügung oder Generalvollmacht vorliegt. Das klingt im ersten Moment grausam und herzlos, aber es gibt viele gute Gründe dafür. Richtig krass wird es, wenn der Patient nach dem Unfall ein hoffnungsloser Fall ist – wenn sein Gehirn nicht mehr funktioniert und er mehr tot als lebendig ist. Wer will schon, dass ein geliebter Mensch künstlich am leben gehalten wird, obwohl er geistig längst das Zeitliche gesegnet hat?! Um sich zu bereichern, nutzen Ehepartner und auch Krankenhäuser so einen Gesundheitszustand, gnadenlos aus. RA Henning berichtet von einem Fall, bei dem man einen älteren Mann 7 Jahre lang künstlich am Leben gehalten hatte. Einzig und allein, weil es keine Patientenverfügung gab. Der Sohn klagte vor Gericht und wollte Schmerzensgeld, was das Gericht aber ablehnte.
Der Gesetzgeber hat jetzt aber reagiert
Am 01.01.2023 tritt eine Neuauflage des Paragraph 1358 BGB in Kraft, die den Ehegatten automatisch bevollmächtigt, über die Gesundheitsfürsorge des Ehepartners entscheiden zu können. Sozusagen bekommt man im Falle einer Hochzeit, zur Heiratsurkunde noch eine vollautomatische Patientenverfügung dazu. Das kann gut sein, aber das kann auch in die sprichwörtliche Hose gehen – je nachdem wie die Ehe lief ;-). Stell dir vor, du erwischst deine Frau mit deinem besten Freund im Bett. Völlig aufgelöst setzt du dich ins Auto, fährst gegen einen Baum und bist schwer verletzt. Möchtest du, dass deine Frau in diesem Moment entscheiden darf, ob du leben oder sterben sollst? Besser man schreibt eine Blutsverwandte mit in die Patientenverfügung, denn sicher ist sicher :-).
§ 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der
Gesundheitssorge (Gesetzesänderung gilt ab 01.01.2023)