Polizeigewalt: Polizeieinsatz mit Todesfolge

Ein Fall der Polizeigewalt, der einen absolut schockt. Ein 47jähriger Mann hat gegen den Rat seines Arztes, das Mannheimer Institut für seelische Gesundheit verlassen. Daraufhin alarmierte das Institut die Polizei, damit der stationär behandelte Mann wieder zurückkehrt. Daraufhin kam es zwischen der Polizei und dem Patienten zu einer Rangelei und die Polizisten warfen ihn zu Boden. Sie traten und schlugen auf ihn ein, bis er stark im Gesicht blutete. Später dann, verstarb der Mann im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Die Polizeigewalt ist in Deutschland kaum noch in Worte zu fassen. Erinnern wir uns nur an die Corona-Demos und wie man dort mit den Menschen umgegangen ist.

Video: Rechtsanwalt Markus Mingers – 47-jähriger Mann stirbt nach Polizeieinsatz in Mannheim: Wie ist das (juristisch) zu bewerten?

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Polizeigewalt die zum Tode führt

Rechtsanwalt Mingers versucht zwar im Video die Polizei in Schutz zu nehmen, da sie oft an ihren Grenzen arbeitet. Doch der Mann im Video ist bereits überwältigt und auf dem Boden fixiert. Es gibt keinen Grund den am Boden liegenden Mann, dermaßen mit der Faust zu schlagen und ihn zu treten. Genau wie es der ehemalige Polizist Collin Schäfer im Video bestätigt, sind die Polizisten über das Ziel hinausgeschossen. Solche Situationen hat man bei Demonstrationen sehr oft gesehen. Da kommt natürlich die Frage auf: Lernt man diese Vorgehensweise in der Polizeischule?

JA – Polizeigewalt lernt man in der Polizeischule

Das Wort Polizeigewalt ist vielleicht etwas überspitzt, denn die Polizei führt eigentlich Zwangsmaßnahmen durch. Dass diese nicht immer gewaltfrei vonstatten gehen, ist klar. Doch die Polizeibeamten haben dabei Regeln zu beachten und nicht willkürlich zu handeln. Es muss eine langsame Steigerung der Zwangsmaßnahmen stattfinden. Diese beginnen immer mit mündlichen Aufforderungen. Zeigt das keine Wirkung, dürfen die Beamten den Betroffenen am Arm festhalten. Dem folgt dann das Festhalten beider Arme mit zwei Polizisten. Der nächste Schritt ist, die Person zu Boden zu bringen und sie dort zu fixieren. Wehrt sich der Betroffene dann immer noch, darf die Polizei den sogenannten „Schockschlag“ anwenden. Dieser soll den Widerstand letztendlich brechen, so das eine Verhaftung erfolgen kann.

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