Endlich ein neuer Job oder sogar der Erste überhaupt und du fliegst schon in der Probezeit raus. Als ich damals meinen ersten Job hatte und meine erste Bewährungszeit, war mir klar – ich kann einfach so fliegen. Der Chef braucht nicht mal einen Grund oder eine Bemerkung abgeben. Die wenigsten Arbeitgeber kündigen während dieser Zeit, doch es gibt Chefs die sowas ausnutzen. Sie stellen jemanden ein, er macht seine Arbeit und kurz bevor die Probezeit vorbei ist, fliegt er raus. Wenn der Arbeiter noch vom Arbeitsamt geschickt war, kostet er oft noch nicht mal viel Lohn. So ist es meinem Neffen passiert und bei ihm war die Zeit der Bewährung 6 Monate betragen. Kurz bevor er ihn hätte einstellen müssen, hat der Chef ihn geschmissen.
4 Gründe können zum Erfolg führen
Doch was sagt eigentlich das Arbeitsrecht dazu? Kann mich mein Chef einfach so während der Probezeit kündigen? Und die wichtigere Frage: Kann ich da gar nichts gegen machen? Laut Rechtsanwalt Croset kannst du sehr wohl was dagegen machen. Es bleiben dir zwei Wege aus der Nummer rauszukommen. Einmal kannst du die Wiedereinstellung erstreiten vor Gericht, oder aber du zielst auf eine Abfindung. Es gibt, laut dem Anwalt, vier Gründe um dich gegen eine Kündigung erfolgreich zu wehren. Erstens, der Arbeitgeber macht Formfehler, oder zweitens, du bist schwanger. Nummer drei, die Kündigung ist sittenwidrig oder treuwidrig, und viertens, Maßregelung §612a BGB. Letzteres ist eine Kündigung dafür, dass man seine Rechte eingefordert hat. Ist einer dieser Gründe erfüllt, hast du gute Chancen dich gegen die Kündigung in der Probezeit zu wehren.
Wie diese Gründe auftreten müssen, erklärt RA Croset in einem Video ganz genau. Vielleicht erkennst du ja eine dieser Situationen aus deiner eigenen Entlassung in der Probezeit.