Damals in meiner Kindheit besaß ich einen Tretroller, der war wirklich toll und man musste natürlich Muskelkraft einsetzen damit der fuhr. Heute gibt es E-Tretroller oder umgangssprachlich E-Scooter genannt. Diese fahren mit einem Elektroantrieb und so mancher Scooter erreicht eine Geschwindigkeit, die ein Fahrrad stehen lässt. Grund genug die Frage zu stellen: Welche Promillegrenze ist bei einem E-Scooter eigentlich erlaubt? Betrunken oder angetrunken in ein Auto zu steigen und loszufahren, setzt die Überwindung einer gewissen Hemmschwelle voraus. Sich angetrunken auf einen E-Scooter zu stellen und loszufahren, senkt diese Hemmschwelle immens. Ist es doch ziemlich unkompliziert so einen E-Tretroller in Bewegung zu setzen. Ändert sich die Promillegrenze bei der Nutzung eines E-Scooters oder bleibt sie mit der eines KFZ´s gleich?

E-Scooter und der Straßenverkehr
Ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug mit vier Rädern und Lenkrad, ist die Promillegrenze tatsächlich genau so hoch oder niedrig wie beim Auto. 0.5 Promille darf im Straßenverkehr nicht überschritten sein. Ganz gleich was für ein Fahrzeug du verwendest. Sobald du dieses im Straßenverkehr verwendest, gilt die STVO. Auch mit einem Fahrrad darfst du nicht betrunken am Straßenverkehr teilnehmen, ganz gleich ob es ein E-Bike ist oder nicht. Die Gefahr deinen Führerschein zu verlieren, ist realistisch! Mehr dazu und was es sonst noch zu beachten gibt: ADAC