Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 04.10.2021 die Rechtswidrigkeit der Ausgangsbeschränkungen im März 2020 festgestellt. Rechtsanwalt Bredereck nennt es: „Eine Klatsche auf ganzer Linie für die Bayrische Regierung.“ Und ich finde, ganz besonders für den Bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Es ist zwar noch keine endgültige Entscheidung das es eine rechtswidrige Ausgangssperre war, aber ein erster großer Schritt in die richtige Richtung ist getan. Die Bayrische Landesregierung hat das Bundesverwaltungsgericht angerufen und man warte nun auf eine Entscheidung von dort.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck erklärt dir in seinem neuen Video wie die Rechtslage in diesem Fall ist. Außerdem geht er darauf ein, wie die Erfolgsaussichten für Bußgeldrückerstattungen der Bußgelder sind, die in dieser Zeit verhängt wurden.
Rechtswidrige Ausgangssperre: Wie entscheidet das BVerwG?
Rechtsanwalt Bredereck glaubt das das Bundesverwaltungsgericht die rechtswidrige Ausgangssperre bestätigen wird. Ein ganzes Bundesland einsperren, aufgrund des Verdachts sie halten die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln nicht ein, ist unangemessen. Zudem könnte es für Markus Söder ein Nachspiel haben, da er sich zu dem Zeitpunkt noch als zukünftiger Kanzlerkandidat profilieren wollte. Der Verdacht liegt nahe das er die Maßnahmen nur so unangemessen verschärft hatte, um als starke Führungskraft dazustehen und zu gelten. Als sich die CDU/CSU dann für Armin Laschet entschied, hörte dieses Verhalten nämlich urplötzlich auf.
Markus Söder könnte Glück haben denn …
… er kann sich jederzeit auf die warnenden Experten berufen, die ihm mit ihrem Rat zur Seite standen und ihn natürlich beeinflussten. Außerdem war die ganze Situation insgesamt ein absoluter Ausnahmezustand, in dem offensichtlich der Zweck die Mittel heiligt. Kein Staatsanwalt wird sich demzufolge mit Markus Söder und seinem Regierungsstab anlegen. Die Erfolgsaussichten sind von vornerein nicht sehr vielversprechend. Für mich bleibt die Frage offen, ob man nicht die zuständigen Berater Söders anklagen kann, die ihm dazu rieten. Sollte das nicht passieren, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Regierung kann wohl machen was sie will.