Nicht jeder kann sagen in einem Traumjob zu arbeiten und sehr viele Arbeitnehmer machen es nur fürs Geld. Die Folge ist Frust, Langeweile und Unzufriedenheit. Wir haben alle nur eine begrenzte Zeit auf dieser Erde und unglücklich arbeiten gehen, gilt es zu vermeiden. Solche Situationen können auf Dauer krank machen und die Gefahr Depressionen zu entwickeln, ist um ein Vielfaches erhöht. Wenn man der Meinung ist, mit dem ausgesuchten Arbeitsplatz nicht glücklich zu sein, sollte man einfach selbst kündigen und sich etwas Neues suchen. Oder sollte ich vielleicht erst was Neues suchen und dann kündigen? Wie bei allem im Leben, kann man auch hier viele Fehler machen. In seinem neuen Video gibt dir Rechtsanwalt Bredereck einige Tipps mit auf den Weg, wie du deinen Job richtig kündigst.
Video: Rechtsanwalt Alexander Bredereck – Selbst kündigen des Arbeitnehmers – Was ist zu beachten?
Worauf du achten solltest bei einer Selbstkündigung
Zuerst solltest du überlegen, ob es auch wirklich schlau ist selbst zu kündigen. Vielleicht ist es ja besser, seinen Kündigungsschutz zu verkaufen. Auf diese Weise kann es sein, dass du von deinem Chef eine Abfindung bekommst. Voraussetzungen sind: Du musst mehr als 6 Monate im Betrieb sein und die Firma muss mehr als 10 Mitarbeiter haben. Wenn du aber jemand bist, bei dem Geld keine Rolle spielt und auch eine Sperrzeit beim Jobcenter, dich nicht juckt – du willst einfach nur weg – dann achte zuallererst auf Folgendes.
Wenn du selbst kündigen willst, dann solltest du das unbedingt schriftlich machen. Bloß keine Kündigung laut aussprechen oder per SMS schicken. Es kommt auch auf die Formulierung im Text an und was du alles noch zusätzlich hinzufügen musst, damit das Selbst kündigen auch reibungslos verläuft. Lass dir auf jeden Fall die Details, die du in das Kündigungsschreiben reingeschrieben hast, vom Empfänger bestätigen. Weiteres dazu, im Video von RA Bredereck.
Schreibe beim selbst kündigen keine Arien
Dazu möchte ich kurz einen Fall aus meinem Freundeskreis schildern. Ein guter Freund wollte vor Jahren seinen Job selbst kündigen. Er drückte mir einen Stapel Blätter in die Hand und fragte: „Kann ich die Kündigung so abgeben?“. Als ich mir das Kündigungsschreiben durchlas, fiel mir fast die Kinnlade runter. Geschrieben wie ein Liebesbrief, in dem der Partner die Beziehung beenden will. Ich sagte meinem Freund: „Alter, so kannst du das nicht abgeben – die lachen sich kaputt im Büro!“. Wir mussten Beide lachen und haben die Kündigung dann neu formuliert. In etwa 10 Sätzen. 😉
Zum Thema selbst kündigen, und ganz speziell wegen der Impfpflicht, hat Rechtsanwältin Ellen Rohring ein gutes Video veröffentlicht.