Spielzeugpistole in der Öffentlichkeit – ist das erlaubt?

Sogenannte Anscheinswaffen, sind nach dem deutschen Waffengesetz in der Öffentlichkeit verboten, aber eine Spielzeugpistole gehört nicht zwingend dazu. Natürlich, es gibt bereits Spielzeugwaffen die dem nachgebildeten Original zum verwechseln ähnlich sind und nicht selten finden Überfälle mit Fake-Waffen statt. Wer sich in der Öffentlichkeit mit so einer Anscheinswaffe erwischen lässt, muss im Anschluss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Laut Rechtsanwältin Mutschke droht je nach Fall, ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro. Wenn die Polizei dich aufgreift, mit so einer „Spielzeugpistole“, kann es sein, dass die Polizeibeamten ihre echten Dienstwaffen zücken. Spätestens ab diesem Zeitpunkt, droht absolute Lebensgefahr!

Ein paar Fälle die zeigen, wie es enden kann

  • Im Jahr 2014 hat die Polizei von Cleveland, einen 12jährigen erschossen der mit einer Spielzeugpistole auf dem Spielplatz spielte. Als er nach der Waffe griff, haben ihn die Beamten erschossen.
  • In Deutschland hat das SEK 2019, einen 28jährigen Mann erschossen der mit einer Spielzeugwaffe auf die SEK-Beamten zielte.
  • Vier Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren, haben im Februar 2022 auf einem Sportplatz mit einer Spielzeugwaffe hantiert und damit einen Polizeieinsatz, mit 100 Einsatzkräften, ausgelöst.

Karnevalpistolen sind natürlich erlaubt, solange sie auch aussehen wie eine Spielzeugpistole. Soll heißen, reihenweise Verhaftungen von betrunkenen Cowboys gibt es wohl nicht! Und keine Sorge, an Karneval hat noch kein Cowboy oder Fake-Rambo sein Leben gelassen, weil er oder sie eine Spielzeugwaffe trug. 😉

Video: Rechtsanwältin Nicole Mutschke – Spielzeugpistole in der Öffentlichkeit – das droht dir wirklich

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