Corona Maßnahmen am Arbeitsplatz: Wer trägt die Kosten?
Laut Rechtsanwalt Pascal Croset ist die Rechtslage zu den Corona Maßnahmen am Arbeitsplatz klar, sie ist nämlich nicht ganz klar. Daher gilt nach wie vor, der Chef muss für die Sicherheit seiner Angestellten sorgen und das wird im Paragraph 618 Absatz 1 des BGB geregelt. Demnach muss der Chef alle Kosten tragen, die bei den … Weiterlesen