Testpflicht am Arbeitsplatz – gilt das jetzt noch?

Die Testpflicht am Arbeitsplatz war für viele Arbeitnehmer eine große Last und sie wären dieser Pflicht lieber aus dem Weg gegangen. Neben der Maskenpflicht, war es eine der nervigsten Arbeitsbedingungen in der Corona-Zeit. Mit dem Freedom-Day Light, fällt auch 3G am Arbeitsplatz und somit auch die Pflicht, einen negativen Schnelltest vorzulegen, oder?! Muss ich jetzt also keinen Test mehr abliefern oder kann mein Chef das selbst entscheiden? Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Basisschutzmaßnahmen, nach eigener Gefährdungsbeurteilung, festzulegen. Dazu gehört auch die Testpflicht am Arbeitsplatz, aber nur wenn dein Boss das so entscheidet.

Die Basisschutzmaßnahmen sind:

Dein Arbeitgeber hat ab dem 20.03.22 die Pflicht, ein Hygienekonzept im Betrieb umzusetzen. Außerdem ist von ihm zu prüfen, ob ein wöchentliches Testangebot für alle Arbeitnehmer nötig ist. Eine Testpflicht am Arbeitsplatz gibt es also nur, wenn dein Chef darauf besteht. Natürlich gilt das ausschließlich für Mitarbeiter, die nicht von Zuhause aus arbeiten. Auch ist vom Arbeitgeber zu prüfen, ob der Arbeitnehmer weiterhin im Homeoffice arbeiten kann – die Reduzierung der innerbetrieblichen Kontakte, ist dabei das Ziel. Welche Bedingungen dein Cheffe noch erfüllen muss, erfährst du im neuesten Video von Rechtsanwältin Rohring. Weiter unten findest du außerdem, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) als PDF.

Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring – 3G und Testpflicht am Arbeitsplatz ab dem 20.03.22?

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) PDF

Neufassung-SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung-Corona-ArbSchVHerunterladen

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Admin
Klaus Kopfmann
23. März 2022 13:46

Was seit dem 20.03. alles für die Arbeit an Maßnahmen gilt, kannst du jetzt auch von Rechtsanwalt Bredereck in seinem neuen Video, erfahren.

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