Die Ehe ist in Deutschland gesetzlich geregelt und früher gehörte sogar der Beischlaf dazu. Heute ist das nicht mehr so, weshalb viele Ehepartner nun fremd gehen. Wenn also die Beischlafpflicht aufgehoben ist, besteht dann weiterhin die Treuepflicht? Immerhin kann es sehr quälend sein, wenn dein Ehepartner nicht mit dir schläft. Im schlimmsten Fall sogar über Jahre und wer soll das denn aushalten?! Auch wenn es besser wäre, sich in so einem Moment zu trennen. Es gibt eben Menschen die aus Angst vor Einsamkeit, trotzdem mit dem Partner zusammenbleiben. Der Besuch in einem Bordell sollte dann doch wohl auch gestattet sein, oder etwa nicht? Gehört also die Treuepflicht zu den ehelichen Pflichten oder kann ich ruhig fremdgehen?

Früher war alles anders
Sich scheiden lassen ist gar nicht mal so einfach, doch bei Untreue war es bis 1977 ganz leicht sich scheiden zu lassen. Es gab also eine gewisse Treuepflicht. Man hatte damals geprüft, wer die Schuld trägt an der Trennung und das war in diesem Fall die untreue Person. Ganz gleich ob es 1x oder 10x passiert ist. Heute aber ist das ein wenig anders. Wenn du heute zum Beispiel 20 Jahre verheiratet bist und 1x fremdgehst, dann ist das noch kein Grund zur Scheidung. Solltest du aber eine Affäre haben, kann dein Partner sich scheiden lassen und dir kürzt man ggf. den Trennungsunterhalt. Den Anspruch darauf, kann man sogar komplett entziehen, bei Härtefällen. Rechtsanwalt Solmecke erklärt in seinem neuen Video, wie es sich mit der Treuepflicht in Deutschland verhält.