Rechtsanwältin Ellen Rohring – Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne: VG Aachen, 19.09.22 7 K 1360/22
Es gibt noch Wunder, denn das Verwaltungsgericht Aachen entschied: Ungeimpfte in Quarantäne haben genauso einen Anspruch auf Lohn wie Geimpfte. Hieß es ab dem 1. November 2021 noch: Beschäftigte, die eine Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könnten und dies nicht nutzen, haben seit November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Quelle HIER. So entschied das Gericht in Aachen, dass Ungeimpfte in Quarantäne sehr wohl einen Anspruch auf Lohn haben.

Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Im Grunde ganz einfach: 2021 war man sich scheinbar noch sicher, die Impfung verhindert eine Infektion. Doch das hat sich als nicht wahr herausgestellt, denn man kann trotz Impfung positiv sein. Dabei hatte man uns immer gesagt, dass es keinen Zweifel gibt. Aus diesem Grund, ist eine Sonderbehandlung für Ungeimpfte in Quarantäne nicht gerechtfertigt. Das gesamte Urteil kannst du HIER nachlesen.