Ungeimpfte Pflegekräfte dürfen weiter arbeiten

Video: Rechtsanwalt Croset – OFFIZIELL! Ungeimpfte Pflegekräfte dürfen ab 16.03. weiterarbeiten (Bundesgesundheitsministerium)

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Die Fragen, die seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ungeimpfte Pflegekräfte haben, hat die Bundesregierung endlich beantwortet. Ganz offiziell gab es Antworten auf Fragen wie: Darf ich nach dem 16.03 noch arbeiten? Wie ist das mit meinem Lohnanspruch und verliere ich meinen Job? Rechtsanwalt Pascal Croset hat ein informatives Video erstellt, in dem er auf diese Nachricht eingeht. Arbeitgeber fragen sich: Darf ich ungeimpftes Gesundheitspersonal nach dem 16.03. noch beschäftigen oder muss ich sie gleich entlassen? Und zu guter letzt geht der Anwalt noch darauf ein, wie und wie hoch die Bußgelder für betroffene Arbeitnehmer aussehen.

Wie geht es weiter mit ungeimpften Pflegekräften?

Die Bundesregierung hat ganz offiziell und sogar schriftlich bekanntgegeben…

Zitat: Bis das Gesundheitsamt entschieden hat und ggf. ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen möglich. Klartext: Du darfst als ungeimpfte Pflegekraft ganz normal weiterarbeiten. Als Arbeitgeber darfst du die ungeimpfte Person weiter beschäftigen und jede Freistellung ist eine bezahlte Freistellung. Erst wenn das Gesundheitsamt anders entscheidet, darf der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten. Doch so lange das nicht so ist, keine Panik! Ab dem 16.03.2022 ist es dir als ungeimpfte Pflegekraft weiterhin ganz normal möglich zu arbeiten. Es gibt keinen Lohnverlust und auch keinen Jobverlust.

Alles ist gut bis zur Entscheidung des Gesundheitsamt

So schön sich das auch alles anhört, für ungeimpfte Pflegekräfte, gelten diese Regelungen nur so lange, bis das Gesundheitsministerium etwas anderes entscheidet. Und dann kann dieses Beschäftigungsverbot mal schnell mehrere Monate dauern. Wie sieht es da aus? Alles Infos findest du im Video von RA Croset.

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