Rechtsanwalt David Geßner – Michael Wendler erfolgreich gegen Schönheitschirurgen – Unterlassungserklärung abgegeben
Der deutsche Schlagersänger hatte einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen verklagt, und jetzt eine Unterlassungserklärung erreicht. Es ging in erster Linie um ein Maskenattest des Wahlamerikaners, welches der Schönheitschirurg öffentlich als Fälschung anprangerte. Offensichtlich war das Masken-Attest, das den Sänger von der Maskenpflicht befreite, doch echt. Denn jetzt hat der Wendler vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Sieg eingefahren. Dem Beauty-Doc ist es fortan untersagt, das Masken-Attest des Schlagersängers öffentlich so zu bezeichnen. Nein, dem Chirurgen ist es jetzt nicht verboten, grundsätzlich über den Sänger zu reden. In der Unterlassungserklärung geht es einzig und allein, um diese eine Sache. Ob sich der ganze gerichtliche Aufwand gelohnt hat, ist fraglich. Aber, es haben schon viel mehr Menschen, für viel weniger die Gerichte bemüht.
Rechtsanwalt Geßner geht in einem Video auf die rechtlichen Fragen zum Fall Wendler ein. Außerdem, worauf kommt es an wenn man selbst eine Abmahnung bekommt, oder jemand anderen abmahnt? Wann lohnt es sich eine Unterlassungserklärung abzugeben, und wann nicht?
Du bist auf der Suche nach einer guten Rechtsschutzversicherung? So kannst du uns indirekt unterstützen, indem du folgenden Partner für deinen Rechtschutz wählst. Danke!