Unverhältnismäßig: Die neuen Corona-Regeln

Die Bundesregierung hat ab dem 01. Oktober neue Corona-Regeln beschlossen. Unverhältnismäßig sagt Rechtsanwalt Mingers und er geht davon aus, dass sie nicht haltbar sind. Jetzt wissen wir ja aus Erfahrung, dass die Regeln, egal wie absurd sie sind, immer weiter laufen. Ob man nun das Verfassungsgericht einschaltet oder nicht. Nicht verhältnismäßig waren sie doch immer irgendwie, oder was meinst du? Gerne in die Kommentare! Auch RA Mingers ist sich mittlerweile sicher, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt nichts bringt. Warum die Corona-Regeln von Oktober bis Ostern unverhältnismäßig sind, möchte ich im folgenden mal erläutern.

Die Unverhältnismäßigkeit der neuen Corona-Regeln ab Herbst
Bildquelle: Wellnhofer Designs

Es reicht schon ein einziges Beispiel

Wenn du wissen willst, was genau die Regeln sind, kannst du HIER klicken. Ich möchte aber mal die Unverhältnismäßigkeit an einem Beispiel aufzeigen. Maskenpflicht in Fernzügen ist ab Oktober weiterhin Pflicht, also wie gehabt. Doch in Flugzeugen gilt keine Maskenpflicht mehr und da liegt doch schon der Hase im Pfeffer, wie man so schön sagt. Wer kann mir erklären, warum in Fernzügen die Maske dabei sein muss aber in Flugzeugen nicht? Böse Zungen munkeln, dass sie den Maskenzwang in Flugzeugen nur abschaffen, weil man die Politiker ja selbst dabei erwischt hat. Sollte ja jeder mitbekommen haben, dass die Regierung beim Flug nach Kanada ohne Masken unterwegs gewesen sind. Im folgenden Video erklärt Anwalt Mingers, was noch so alles unverhältnismäßig an den Corona-Regeln ist.

Neue Corona-Regeln: Nicht haltbar und unverhältnismäßig! (ab Herbst)

Videoquelle: Rechtsanwalt Markus Mingers

Wir haben uns dazu entschlossen auf Werbung zu verzichten, um die laufenden Kosten des Blogs zu decken. Daher sind wir dankbar für jede kleine Spende die ihr uns zukommen lasst. VIELEN DANK!

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir geben auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. View more
Accept