Ich erinnere mich noch gut an mein erstes Praktikum bei einem KFZ-Lackierer. Das war 1992 und damals habe ich mir ehrlich gesagt keine Gedanken darüber gemacht, ob ich Urlaub machen darf. Es waren ja nur 3 Wochen und wer braucht schon eine Urlaubsphase nach den paar Tagen Arbeit?! Wenn ich heute drüber nachdenke, kann ich mir vorstellen das mein Chef mir einen Vogel gezeigt hätte. Doch es gibt auch Praktika, deren Laufzeiten ein halbes oder ganzes Jahr betragen. Da kann man dann ruhig mal fragen, ob Urlaub im Praktikum vorgesehen ist. Im Grunde wissen wir aber alle, dass es ein richtig gutes Licht auf einen Praktikanten wirft, wenn man auf freie Tage in Praktika verzichtet ;-). Mein Ausbilder bei der Bundeswehr sagte mal zu mir: Fall nicht zu negativ und auch nicht zu positiv auf. Beides macht einen schlechten Eindruck.
Wieviele freie Tage stehen mir wann zu?
Ob dir Urlaub im Praktikum zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab – wie z.B. die Länge des Praktika. Ab einer Mindestzeit von 1 Monat, steht einem grundsätzlich bezahlter Urlaub im Praktikum zu. Ganze zwei Tage dürfen Praktikanten in diesem Zeitraum, ohne Verdienstausfall, frei nehmen. Bei einer Praktika-Zeit von 6 Monaten, sind das immerhin 12 Tage und bei 1 Jahr, ganze 24 Urlaubstage. Weitere Faktoren die entscheidend sind: Handelt es sich um ein Schulpraktikum, ein Studium-Praktikum oder ein freiwilliges Praktikum? Rechtsanwalt Ullmann klärt im folgenden Video auf, wie es sich im Einzelnen verhält mit dem Urlaub im Praktikum. Aber nochmal, wenn du zum ersten Mal eine solche „Arbeitsprobezeit“ (denn das ist es für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber) absolvieren möchtest, solltest du auf freie Tage komplett verzichten. Auch krankfeiern in dieser Zeit, ist auf jeden Fall zu vermeiden! <– ganz wichtig!
Viele weitere Infos über Urlaub im Praktikum und allgemein über Praktika, findest du auch auf der Plattform „Absolventa.de„.