Die Unterschiede zwischen US-Recht und dem deutschen Recht, können größer nicht sein. Auch wenn sie auf den ersten Blick gleich zu sein scheinen, sind die Befugnisse doch ganz anders aufgestellt. Zum Beispiel sind die US-Bundesländer mächtiger was eigene Gesetze angeht, im Gegensatz zu deutschen Bundesländern. Wenn in USA ein Bundesland die Todesstrafe abschafft oder einführt, dann macht es das völlig eigenmächtig. Soll heißen, die Länder haben das erste und das letzte Wort bei dieser Entscheidung. Die deutschen Bundesländer können zwar auch eigene Gesetze auf den Weg bringen. Aber das letzte Wort haben immer noch die Bundesgesetze. In Deutschland heißt es somit „Bundesrecht schlägt Landesrecht“. Das ist im US-Recht, außer bei wenigen Ausnahmen, aber ganz anders.

Der Tod per Gesetz – bis 2018 auch in Hessen
Zum Beispiel, gilt die Todesstrafe für Terroristen im US-Recht für alle Bundesländer gleich. Auch wenn nicht jedes Bundesland die Todesstrafe erlaubt, müssen sie Terroristen hinrichten. Ein Vergleich in Deutschland, gibt es nur noch in einem Bundesland bzw. gab es mal. In Hessen war bis zur Verfassungsreform 2018, die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen vorgesehen. Da aber das Grundgesetz eine Todesstrafe verbietet in Deutschland, war es nicht möglich dieses Gesetz anzuwenden. Wäre Hessen ein US-Bundesland und unter US-Länderrecht gestellt, gäbe es dort jetzt wohl immer noch die Todesstrafe. In einem Video von Rechtsanwalt Solmecke, geht er auf die 5 größten Unterschiede zum US-Recht und deutschem Recht ein.