Ja, auch Geister, Hexen, Zombies und Cowboys müssen sich an Regeln halten. An Halloween sind kaum Grenzen gesetzt und alle feiern ausgelassen bis in die Morgenstunden. Doch es gibt Verkleidungen, die so nicht erlaubt sind und eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen können. Verbotene Kostüme sind zum Beispiel Waffen die aussehen wie echte Waffen. Sich voll vermummt als Bankräuber verkleiden ist auch nur bedingt erlaubt. Was du beachten musst, wenn du an Halloween ein Kostüm trägst, erfährst du hier.

Verbotene Kostüme – ob Halloween oder Karneval
Die Waffe die wie echt aussieht
Eine Waffe die wie eine echte Waffe aussieht, ist verboten. Nicht selten haben Menschen auf diese Weise ihr Leben verloren. Trägst du zu deinem Halloween-Kostüm eine sogenannte Anscheinswaffe, dann kann das Panik bei anderen Menschen auslösen. Außerdem kann es passieren, dass die Polizei sie für eine echte Waffe hält und das Feuer auf einen eröffnet.

Verbotene Kostüme sind Uniformen die wie echt aussehen
Uniformen sind absolut beliebt, wenn es um Karneval oder Halloween geht. Diese Art der Verkleidung gehört zu verbotene Kostüme, wenn die Uniform echt aussieht. Du solltest dein Uniform-Kostüm also so markieren oder tragen, dass sie sofort als Verkleidung identifiziert werden kann. Sonst droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Volksverhetzende Kostüme
Es gibt sehr viele Kostüme, die volksverhetzend sind. Eine Nazi-Uniform oder einfach ein Hakenkreuz auf dem Arm, sind streng verboten. Das man sich nicht als KZ-Häftling verkleidet, sollte wohl auch jedem klar sein. Rechtsextreme Symbole gehören natürlich auch dazu. Linksextreme Zeichen sind da natürlich nicht außen vor, obwohl es da kaum Verbote gibt. Gerne schmieren Linksextreme ACAB überall hin, was auf jeden Fall verboten ist.

Vermummungsverbote sollten auch klar sein
Du darfst dich gerne als maskierten Räuber verkleiden, oder du ziehst dir eine Zombie- oder Hexenmaske an. Dann darfst du das nur, wenn du auf der Party bist. An öffentlichen Orten ist das Tragen solcher verbotenen Kostüme verboten. Ich weiß, wenn du eine OP-Maske trägst und eine Sonnenbrille, ist das sogar erwünscht. Muss man erst mal um zwei Ecken denken. Bei Bußgeldkatalog heißt es – Zitat: Es ist ein Irrtum, dass eine Vermummung in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Ein solches Verbot existiert nicht. Demnach darf jeder sein Gesicht bedecken und auch einen Mundschutz tragen. Quelle HIER

Zeig nicht zu viel Haut
Verbotene Kostüme sind auch, wenn nicht viel Kostüm da ist. Soll heißen, wer sich zu freizügig verkleidet, begeht u.U. eine exhibitionistische Straftat. Zumindest kann sie so gedeutet werden und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
