Das Bundesverfassungsgericht hat wieder mal eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht abgewiesen. Laut dem BVerfG ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform. Laut dem Gericht ist ein unfreiwilliger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit kein Problem. Bei der allgemeinen Impfpflicht ist es eben anders, denn man kann sich ja einen anderen Job suchen. Zwar nicht im selben Beruf, aber immerhin. Weil die Regierung das Ziel verfolgt, die vulnerablen Gruppen zu schützen. Und weil die Impfnachweispflicht diesen Zweck erfülle. Außerdem, ist die Nachweispflicht verhältnismäßig, im engeren Sinne. Was hat man denn erwartet? Der Kaviar scheint im Bundeskanzleramt so gut zu schmecken, der wirkt lange nach. Diese Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht ist nicht die Erste, die das Gericht einfach abstempelt. Auch Rechtsanwalt Mingers kommt nicht mit seinen Klagen durch. Im folgenden Video geht Rechtsanwältin Rohring auf das Urteil des BVerfG ein.
Sie macht auch Mut! Trotz dieses Urteils bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht, soll man nicht aufgeben. Man sollte nicht aufhören, sich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu wehren. Denn, in Italien hat ein Gericht sie als verfassungswidrig eingestuft. Warum nicht auch hier, wenn das BVerfG-Personal mal wechselt?
Für weitere Infos über das Urteil des Bundesverfassungsgericht, kannst du dir folgendes Video von Rechtsanwalt Bredereck anschauen.