Vermieter dreht das Gas ab – Darf er das?

In Zeiten von Energiekrise und explodierenden Gaspreisen, kommt so mancher auf komische Ideen. Ein Vermieter aus Frankfurt dachte sich: Wenn die Preise so hoch sind, stell ich meinen Mietern einfach das Gas ab. Schließlich hat die Ampel-Regierung gesagt, wir sollen Energie sparen. Er war der Meinung, man könne doch mit Heizlüfter heizen und Wasser kann man auch auf dem Herd erwärmen. Und so stellte der Vermieter die Gasversorgung im Juni ´22 einfach ab. Er begründete die Aktion mit Lieferengpässen und außerdem wolle er die Mieter vor zu hohen Kosten bewahren. Was ein bisschen so klingt wie eine Geschichte aus der Geschlossenen, ist tatsächlich so passiert.

Kalt duschen ist gesund aber nicht jeden Tag
Bildquelle: Lars Zahner

Eine Bewohnerin beschwerte sich bei der Stadt über den Vermieter

Nachdem eine ältere und pflegebedürftige Dame sich bei der Stadt Frankfurt beschwerte, wandte die sich an den Vermieter. Binnen einer Woche solle er die Gasversorgung, und somit auch warmes Wasser, wieder freigeben. Daraufhin zog der Wohnungseigentümer kurzerhand vor das Verwaltungsgericht. Doch das Gericht machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Begründung: Die Versorgung mit warmen Wasser gehöre zum Mindeststandard für menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Rechtsanwalt Ullmann rät dem Vermieter ganz klar davon ab, weitere Maßnahmen gegen das Urteil zu ergreifen.

Rechtsanwalt Lars Ullmann – Müssen Mieter ab jetzt frieren?

Videoquelle: Rechtsanwalt Lars Ullmann

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