Vorladung als Beschuldigter – Muss ich zur Polizei?

Video: Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler – Tricks der Polizei – Nr. 1: Vorladung als Beschuldigter

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Du öffnest den Briefkasten und drin liegt ein Brief von der Polizei, mit einer Vorladung als Beschuldigter im Fall XY. Sofort rutscht dir das Herz in die Hose. Aus welchen Gründen auch immer, begibst du dich an dem vorgegebenen Termin zur Polizeidienststelle. Damit hast du schon den ersten großen Fehler gemacht, laut Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler. In seinem neuen Video erklärt der Strafverteidiger, wie man sich richtig verhält nachdem man eine Vorladung von der Polizei bekommen hat. Den einzigen Kontakt den man anschließend zur Polizei haben sollte, ist die Terminabsage per Anruf, Brief oder Anwalt. Letzteres wird absolut empfohlen, denn im Grunde brauchst du dich überhaupt nicht äußern.

Vorladung als Beschuldigter und die Tricks der Polizei

Vorladung als Beschuldigter – Die Tricks der Polizei

Die Polizei hat ihre Tricks die Vorladung als Beschuldigter so zu formulieren, dass du neugierig wirst und der Aufforderung Folge leistest. Sie lassen einfach jede Menge Infos weg, die dir verraten könnten worum es eigentlich geht. Rechtsanwalt Grubwinkler rät dazu, sofort einen Anwalt zu konsultieren. Zur Polizei musst du nicht und du musst dich auch nicht dazu äußern! Viele weitere Tricks der Polizei erklärt er dir, in seinem neuen Video.

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