Video: Rechtsanwalt Christian Solmecke – Wehrdienst: Wer im Kriegsfall kämpfen müsste
Der aktuelle Ukraine Krieg schockiert die Welt und die Kampfhandlungen halten an. Die meisten Deutschen schauen fern und hören Radio, lesen bei Facebook oder Twitter darüber. Wie bei allen Kriegen der letzten Jahrzehnte, waren diese für die deutsche Bevölkerung, immer sehr weit weg. „Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.“, sagte mal Peter Struck – wenn ich mich recht erinnere. Was ist aber, wenn der Krieg ausartet und USA, EU und China sich an den Kriegshandlungen beteiligen? Bestimmt denken Viele jetzt: Ach, das passiert schon nicht! Doch leider geht das schneller als man denkt und dann ist auch ohne Wehrpflicht, der Wehrdienst in greifbarer Nähe. Rechtsanwalt Solmecke erklärt dir im Video, wie sich das ganz genau verhält.
Muss ich mit 18 in den Krieg ziehen?
Grundgesetz: Art 12a (1)
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Da zittern die ab 18jährigen schon, wenn Bundeskanzler Scholz vor die Kameras tritt und den Verteidigungsfall ausruft. Von diesem Zeitpunkt an, müssen sich alle Soldaten und Reservisten in ihren Kasernen melden. Aber keine Sorge, so lange du mit dem Militär nie was zutun hattest, bist du auch kein Reservist oder Ähnliches. Nur wenn die Soldaten und Reservisten alle im Kampf gefallen oder verletzt sind, zieht der Staat jeden Mann ein. Du bist also sowas wie ein Reservisten-Reservist oder das letzte Aufgebot. Doch heutzutage kämpfen ja auch Frauen mit einer Waffe an der Front, also zieht der Staat im Ernstfall wohl auch viele Frauen ein? Nein, Frauen kann man nicht zum Wehrdienst verpflichten oder zwingen. Hey, wo ist denn da die Gleichberechtigung? 😉
Dein Gewissen kann dich vor dem Wehrdienst schützen
Grundgesetz Art. 12a (2)
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Quelle: Gesetze im Internet
Wenn du das Töten von Menschen mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst, dann bleibt dir der Wehrdienst an der Waffe erspart. Doch ungeschoren kommst du auch nicht davon, denn jeder muss im Kriegsfall seinen Beitrag leisten. Wehrdienst an der Heimatfront sozusagen. Ich erinnere mich noch gut an meine Zeit als Soldat und als Reservist. Ich war im Jahr 2000 bei der Bundeswehr beim 3. Fernmelderegiment 930 in Gerolstein/Eifel. In den ersten Monaten nach meinem 10 monatigen Wehrdienst, war alles noch in Ordnung. Dann aber kam der 11.09.2001. Jeder sollte wissen, was an diesem Tag geschah und in dem Zeitraum danach. Auch damals hatte ich große Sorgen, dass der damalige Bundeskanzler Schröder den Verteidigungsfall ausruft. Schließlich sind kurz danach die USA in den Krieg gegen den Irak gezogen. Ich hab immer umgeschaltet, wenn Schröder im TV sprach. Nach dem Motto: Verteidigungsfall? Wer was?! Wehrdienst? Hab ich nicht mitbekommen! 🙂
Seit kurzem darf man ja sein Geschlecht jedes Jahr ändern. Also, wenn ich in den Krieg ziehen soll, dann identifiziere ich mich einfach als Frau bis der Krieg vorbei ist 🤣🤣🤣
Und ein weiteres Video ist zum Thema erschienen und was will Rechtsanwalt Lars Ullrich anderes sagen, als die vorherigen zwei.
Hier hat Rechtsanwalt Markus Mingers auch ein Video veröffentlicht zum Thema Wehrpflicht im Kriegsfall. Also, wenn der Krieg in der Ukraine weiter eskaliert und wir evtl noch hineingezogen werden.