Wenn du einen gut laufenden Youtube, Facebook oder Instagram-Account hast, mit vielen Abonnenten, kennst du das vielleicht. Firmen, Marken oder Privatleute, kommen auf dich zu und bitten um eine Kooperation, oder bieten einen Werbevertrag an. Wie bei allem im Leben, kann man auch hier auf schwarze Schafe treffen die einem das Leben schwer machen. Beispiele sind unbezahlte Werbeaktionen oder nicht eingehaltene Abmachungen, wie bei einem Linktausch. Auch bei Inhabern einer Webseite oder eines Blogs, können solche Anfragen im Postfach liegen. Im Grunde freut man sich, weil man scheinbar einen interessanten Webauftritt geschaffen hat. Doch mit einem Werbevertrag oder einer Kooperation, kann man auch ganz schön auf die Schnauze fallen.
4 Fallen in die man nicht tappen sollte
Auch wenn man sich tierisch über einen Werbevertrag freut, sollte man die folgenden Tipps beherzigen. Denn es gibt 4 Fallen, in die viele Webmaster und Influencer regelmäßig tappen. Rechtsanwältin Mutschke hat ein neues Video produziert, in dem sie auf diese 4 Fallen eingeht. Auch mir ist bereits so etwas passiert, mit einer Kooperation, und die Enttäuschung war schon sehr groß. Dabei ging es zwar nicht um einen Werbevertrag, nur um einen Linktausch, doch es geht ja eigentlich ums Prinzip. Passiert so etwas mehr als 1 mal, sinkt das Vertrauen auch für zukünftige Werbeverträge und Kooperationen.
Egal wo wir heutzutage hinschauen, überall sehen wir Werbung. Im Internet wird die Werbung gefühlt immer häufiger und penetranter. Nun ist sie auch in den E-Mail-Postfächern angekommen; allerdings nicht als SPAM, sondern getarnt als Nachricht. Inbox-Werbung nennt man das. Doch ist diese Form überhaupt erlaubt? Die Antwort gibt es jetzt im Video!