Die Welt ist schon lange nicht mehr so frei wie sie einst war und sogar bis in den WhatsApp Status hinein, reichen die Augen der Justiz. Für eine einfache Statusmeldung bei WhatsApp, kassierte ein 47 jähriger Frankfurter ein 750 EU Strafe. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihn wegen eines Status-Videos dazu verurteilt. Doch was gab es denn in diesem Video zu sehen, dass solch eine Geldstrafe rechtfertigt? Wir leben in Deutschland und hier gibt es nur ein Thema das sowas verursachen kann. In dem Video sah man Nazi-Geschwader, Nazi-Symbole und der Aufruf, gegen die jüdische Tyrannei aufzubegehren. Dieser WhatsApp Status ist natürlich ganz klar Volksverhetzung nach §130 StGB, und genau so sah es auch das Gericht.
Doch das ist nicht die einzige Straftat
Aufgrund der Tatsache das der 47 jährige dazu aufruft, gegen das jüdische Volk zu kämpfen, erfüllte er den Straftatbestand der Volksverhetzung. Doch nicht nur gegen dieses Gesetz verstieß der Mann aus Frankfurt. Auch gegen §86a StGB hat er verstoßen, denn dort heißt es: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Des weiteren, hat er das Video öffentlich verbreitet in einer relativ großen Gruppe. Auch das ist ein Straftatbestand und was es noch über den WhatsApp Status Fall zu wissen gibt, erfährst du von Rechtsanwalt Solmecke im Video.
Volksverhetzung im WhatsApp Status gegen Russland ist ok
Wie sich der Paragraph der Volksverhetzung mit der aktuellen Situation verträgt, fragen sich aber zu wenige. Denn Volksverhetzung gegen das russische Volk, ist in den sozialen Medien geduldet. Ich habe diesbezüglich auch schon so manchen, heftigen WhatsApp Status gesehen. Auch bei Facebook findet man viele Aufrufe gegen Russland und seine Bürger. Sogar vom ukrainischen Präsidenten persönlich, kommen solche Aufrufe. Warum das keine Volksverhetzung ist, muss mir mal ein Rechtsanwalt erklären.