Zwangsgeld bei der Impfpflicht ist unzulässig

Es geht mal wieder um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 11.05.2022 geurteilt. Demnach ist ein Zwangsgeld bei der Impfpflicht unzulässig, aus folgenden Gründen. Ein Zwangsgeld ist gesetzlich nicht vorgesehen und laut BVerfG aus Februar, ist eine Impfung freiwillig. Also das, was man in Regierungskreisen als Todschlagargument verwendet hat, um die berufliche Impfpflicht einzuführen, kommt als Boomerang zurück. Diese argumentierte nämlich des Öfteren mit „Sie müssen sich ja nicht impfen lassen – sie können auch einfach den Beruf wechseln“.

Ein Zwangsgeld bei der Impfpflicht ist also nicht zulässig und keine Behörde darf es verlangen. Laut Rechtsanwältin Rohring steht es aber in sehr vielen Impfaufforderungen der Gesundheitsämter drin. Sie ist sich aber sicher, dieses Geld ist in 99 % der Fälle nicht durchsetzbar. Ein Bundesland kann sich nicht über Bundesgesetze hinwegsetzen. Und das Infektionsschutzgesetz ist ein solches und dieses setzt die Freiwilligkeit voraus.

Zwangsgeld bei der Impfpflicht Gerichtsurteil aus Hannover

Im folgenden Video geht Rechtsanwältin Rohring auf das Gerichtsurteil aus Hannover ein. Sie erklärt auch, was zu tun ist, sollte eure Behörde ein Bußgeld oder Zwangsgeld verhängen.

Video: Rechtsanwältin Ellen Rohring – Zwangsgeld bei der Impfpflicht nicht zulässig! (VG Hannover)

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